bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Berufsbildung, - 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, - 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2.4
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
-
Umweltschutz, - 2.1
-
Arbeits- und Selbstorganisation, - 2.2
-
Datenschutz und Datensicherheit, - 3.1
-
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, - 5.2
-
Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, - 5.1
-
Vertragsservice, Lernziele a bis c,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, - 3.1
-
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, - 3.2
-
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, - 2.4
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, - 2.5
-
Kosten- und Leistungsrechnung, - 2.6
-
Controlling, - 5.1
-
Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, - 3.3
-
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 5.2
-
Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
(1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt II A der Berufsbildposition
Schaden- und Leistungsbearbeitung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt II B der Berufsbildpositionen
- 1.
-
Kundengewinnung und Bestandsausbau, - 2.
-
Marketing, - 3.
-
Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit, - 4.
-
Risikomanagement, - 5.
-
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge, - 6.
-
Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden, - 7.
-
Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen, - 8.
-
Schadenservice und Leistungsmanagement
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Berufsbildung, - 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, - 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2.4
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
-
Umweltschutz, - 2.1
-
Arbeits- und Selbstorganisation, - 2.2
-
Datenschutz und Datensicherheit, - 3.1
-
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, - 5.2
-
Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, - 5.1
-
Vertragsservice, Lernziele a bis c,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, - 3.1
-
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, - 3.2
-
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, - 2.4
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, - 2.5
-
Kosten- und Leistungsrechnung, - 2.6
-
Controlling, - 5.1
-
Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, - 3.3
-
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 5.2
-
Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
(1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt III A der Berufsbildposition
Anlage in Finanzprodukte
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt III B der Berufsbildpositionen
- 1.
-
Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden, - 2.
-
Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden, - 3.
-
Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen, - 4.
-
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge