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VGG § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung

Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

Nimmt eine Verwertungsgesellschaft auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wahr, holt sie dessen Zustimmung zur Wahrnehmung für jedes einzelne Recht ein und dokumentiert diese.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht München - 29 U 7919/21
27. Juli 2023
29 U 7919/21 27. Juli 2023
TeU vom Landgericht München II - 42 O 13841/19
4. Oktober 2021
42 O 13841/19 4. Oktober 2021