Nimmt eine Verwertungsgesellschaft auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wahr, holt sie dessen Zustimmung zur Wahrnehmung für jedes einzelne Recht ein und dokumentiert diese.
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VGG § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht München - 29 U 7919/21
27. Juli 2023
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29 U 7919/21 | 27. Juli 2023 |
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TeU vom Landgericht München II - 42 O 13841/19
4. Oktober 2021
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42 O 13841/19 | 4. Oktober 2021 |