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VIGGebV 2012 § 2 Gebührenbemessung

Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Die Gebühren bestimmen sich nach dem mit der Informationsgewährung verbundenen Personal- und Sachaufwand. Dieser beläuft sich auf 41 bis 67 Euro je aufgewendeter Stunde Arbeitszeit.

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