Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

VVG 2008 § 65 Großrisiken

Gesetz über den Versicherungsvertrag

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.