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VwVfG § 89 Ordnung in den Sitzungen

Verwaltungsverfahrensgesetz

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 1981/19
31. Januar 2023
7 K 1981/19 31. Januar 2023