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WHG 2009 § 72 Hochwasser

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart (6. Kammer) - 6 K 6654/24
6. August 2025
6 K 6654/24 6. August 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 A 38/20
14. Juli 2020
9 A 38/20 14. Juli 2020