Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
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WHG 2009 § 72 Hochwasser
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart (6. Kammer) - 6 K 6654/24
6. August 2025
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6 K 6654/24 | 6. August 2025 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 A 38/20
14. Juli 2020
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9 A 38/20 | 14. Juli 2020 |