Verordnung über die Berufsausbildung zum
Winzer/zur Winzerin
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 164 - 169)
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten AusbildungsjahrLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1)1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)a)Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreibenc)betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreibend)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen1.2Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen (§ 4 Nr. 1.3)a)soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestaltenb)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirkenc)Aufgaben der weinwirtschaftlichen und kommunalen Verwaltung beschreibend)bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirkene)für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennenf)Bedeutung beruflicher Wettbewerbe und weinwirtschaftlicher Veranstaltungen begründen1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (§ 4 Nr. 1.4)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennend)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennene)Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifenf)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwendeng)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienenh)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen1.5Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5)a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreibenb)Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes im Weinbau beschreibenc)Einfluß des Weinbaus auf Umwelt und Landschaft aufzeigend)bei Maßnahmen der Landschaftspflege mitwirkene)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigenf)wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion (§ 4 Nr. 2)2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.1)a)Witterungsverlauf beobachten und dokumentierenb)Vorgänge im weinbaulichen Betrieb bei Pflanzen und technischen Prozessen wahrnehmen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehenc)Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen und Fachliteratur, auswählen und sammelnd)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion (§ 4 Nr. 2.2)a)geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählenb)Daten für die Produktion feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermittelnc)Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten und kontrollierend)Möglichkeiten der Datenverarbeitung nutzen2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.3)a)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit haltenb)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirkenc)Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklärend)Kraftübertragungselemente und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion pflegen und instandhaltene)beim Umfang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen Arbeitssicherheit beachtenf)Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erkläreng)Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen (§ 4 Nr. 2.4)a)bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirkenb)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassenc)Preisangebote vergleichend)Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen3.Traubenerzeugung (§ 4 Nr. 3)3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1)a)Standortfaktoren beschreibenb)Bodenart und Bodenbestandteile bestimmen sowie Bodenzustand und -fruchtbarkeit erläuternc)Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläuternd)Bodenproben entnehmene)bei der Bodenpflege und -bearbeitung mitwirken3.2qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben (§ 4 Nr. 3.2)a)Dünger und deren Einsatzmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer Ausbringung mitwirkenb)Arbeiten am Rebstock durchführenc)Pflanzen und Pflanzenteile bestimmen, Vegetationsverlauf beobachtend)Schadbilder an Reben erkennen und bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirkene)bei der Traubenlese mitwirkenf)Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Traubenerzeugung durchführeng)Grundlagen einer umweltschonenden Traubenerzeugung nennen4.Kellerwirtschaft (§ 4 Nr. 4)4.1oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein (§ 4 Nr. 4.1)a)bei der Traubenannahme und -Verarbeitung mitwirkenb)Mostgewicht und Säuregehalt ermittelnc)beim Weinausbau mitwirken5.Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse (§ 4 Nr. 5)5.1Ausstatten und Verpacken (§ 4 Nr. 5.1)bei der Ausstattung und Verpackung von Wein mitwirkenAbschnitt II: Berufliche Fachbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr- Fertigkeiten und Kenntnisse1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1)1.1die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildesdie in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse1.2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5)a)berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutzrechts, des Pflanzenschutz- sowie des Sortenschutzrechts, anwendenb)Abfälle vermeiden und unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzenc)Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und verwendend)mit Energiearten umweltschonend und kostensparend umgehen2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion (§ 4 Nr. 2)2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.1)a)Wetter- und Witterungsverlauf beobachten und beurteilen, Prognoseverfahren nutzen und bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigenb)Entwicklung der Vegetation im Weinberg verfolgen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehenc)Ablauf von technischen Prozessen verfolgen, Störungen feststellen und Maßnahmen ergreifend)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion (§ 4 Nr. 2.2)a)Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilenb)Arbeits- und Produktionsabläufe planen und veränderten Bedingungen anpassenc)Zeitpläne unter Berücksichtigung von Arbeits- und Produktionsschwerpunkten aufstellend)Arbeitsaufwand und -ergebnisse bewerten2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.3)a)Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Transportmitteln prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzenb)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführenc)Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagernd)Reparaturen und Veränderungen an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen (§ 4 Nr. 2.4)a)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewertenb)Marktentwicklungen beobachten und bewertenc)Kalkulationen anhand von Beispielen erstellend)beim Bestellen von Betriebsmitteln und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirkene)Formen des Bezuges von Betriebsmitteln miteinander vergleichenf)schriftlichen Geschäftsverkehr führeng)bei Einkaufsgesprächen mitwirken3.Traubenerzeugung (§ 4 Nr. 3)3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1)a)Böden, insbesondere Bodenarten und -typen, beurteilen und Folgerungen für Bodenpflegemaßnahmen ziehenb)boden- und rebenspezifische Pflegemaßnahmen umweltschonend durchführenc)Bodenschäden feststellen und beheben3.2qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben (§ 4 Nr. 3.2)a)Standortfaktoren beurteilen und Schlußfolgerungen für den Rebenanbau ziehenb)Nährstoffbedarf ermitteln und bedarfsgerecht düngenc)Pflanzenschutzmittelbedarf flächenbezogen ermitteln und Pflanzenschutzmaßnahmen durchführend)bei der Erstellung von Neuanlagen mitwirkene)Pflanzgut prüfen und Reben pflanzenf)Begrünungs- und Bodenbedeckungsmaßnahmen durchführeng)Rebsorten erkennen und beurteilenh)Fauna und Flora im Weinberg erfassen und deren Lebensbedingungen beschreibeni)Nutz- und Schadorganismen unterscheiden, Nützlinge schonenk)Anbaumaßnahmen qualitätsfördernd und umweltschonend durchführen und beurteilenl)Traubenlese planen sowie sachgerecht und qualitätsorientiert durchführen4.Kellerwirtschaft (§ 4 Nr. 4)4.1oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein (§ 4 Nr. 4.1)a)Trauben annehmen, beurteilen und verarbeitenb)Moste nach Qualitätsstufen einordnenc)Maische behandelnd)Most behandelne)oenologische Verfahren durchführen, insbesondere anreichern, entsäuern, schwefeln und schönenf)Süßreserve bereiten und einlagerng)Gärung einleiten und überwachen sowie gärfördernde und -hemmende Maßnahmen durchführenh)Wein behandeln und ausbauen, insbesondere Abstichs-, Klärungs- und Stabilisierungsmaßnahmen durchführeni)Entwicklung des Weines beurteilen, Weinmängel, -fehler und -krankheiten vermeiden, erkennen und behandelnk)Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, insbesondere Kellerhygiene, mikrobiologische Stabilität und Oxidationsschutz sicherstellenl)Trennverfahren durchführenm)Wein füllfertig machenn)Wein abfülleno)Rückstände aus der Kellerwirtschaft aufbereiten sowie umweltgerecht verwerten und entsorgenp)weinrechtliche Bestimmungen anwenden4.2Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein (§ 4 Nr. 4.2)a)Ausgangsprodukte für sonstige Erzeugnisse bereitenb)Verfahren zur Herstellung eines sonstigen Erzeugnisses und die dazugehörenden Rechtsgrundlagen kennen5.Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse (§ 4 Nr. 5)5.1Ausstatten und Verpacken (§ 4 Nr. 5.1)a)Grundlagen des Bezeichnungsrechts kennenb)Flaschen ausstattenc)Auszeichnungen erläuternd)betriebliche Erzeugnisse entsprechend ihren Transportanforderungen verpacken5.2Beraten und Verkaufen (§ 4 Nr. 5.2)a)Kunden über die betrieblichen Erzeugnisse informierenb)Wein nach Prüfmerkmalen ansprechenc)Wein verkaufsfördernd präsentierend)Verkauf betrieblicher Erzeugnisse durchführen