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Erstes Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2.4
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Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen, - lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung, - lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
zu vermitteln. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 6 bis 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2.1
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 2.2
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion, - lfd. Nr. 2.3
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Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
zu vermitteln. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2.1
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 2.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion, - lfd. Nr. 2.3
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Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, - lfd. Nr. 5.1
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Ausstatten und Verpacken
zu vermitteln.
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Zweites Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - lfd. Nr. 2
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Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
fortzuführen. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - lfd. Nr. 2
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Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
fortzuführen. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 5
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Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung, - lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
fortzuführen.
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Drittes Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - lfd. Nr. 2
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Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
weiter zu vermitteln und zu vertiefen. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 7 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - lfd. Nr. 2
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Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
weiter zu vermitteln und zu vertiefen. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 5
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Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2.4
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Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen, - lfd. Nr. 3
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Traubenerzeugung, - lfd. Nr. 4
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Kellerwirtschaft
weiter zu vermitteln und zu vertiefen.