Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat besteht.
WiPrO § 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.