Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.
WiPrO § 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Referenzen
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