WiPrO § 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung

Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.

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