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WoBindG § 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung

Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

(1) Bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks gelten die Wohnungen, für die öffentliche Mittel als Darlehen bewilligt worden sind, bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, in dem der Zuschlag erteilt worden ist, als öffentlich gefördert, sofern die wegen der öffentlichen Mittel begründeten Grundpfandrechte mit dem Zuschlag erlöschen; abweichend hiervon gilt ein Eigenheim, eine Eigensiedlung oder eine eigengenutzte Eigentumswohnung im Sinne von § 16 Abs. 5 nur bis zum Zuschlag als öffentlich gefördert, sofern die wegen der öffentlichen Mittel begründeten Grundpfandrechte mit dem Zuschlag erlöschen. Sind die öffentlichen Mittel lediglich als Zuschüsse bewilligt worden, so gelten die Wohnungen bis zum Zuschlag als öffentlich gefördert. Soweit nach den Vorschriften des § 15 oder des § 16 die Wohnungen nur bis zu einem früheren Zeitpunkt als öffentlich gefördert gelten, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.

(2) Sind die wegen der öffentlichen Mittel begründeten Grundpfandrechte mit dem Zuschlag nicht erloschen, so gelten die Wohnungen bis zu dem sich aus § 15 oder § 16 ergebenden Zeitpunkt als öffentlich gefördert.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 8 K 330/20
18. Januar 2022
8 K 330/20 18. Januar 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (8. Kammer) - 8 K 269.17
29. August 2019
8 K 269.17 29. August 2019
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (8. Kammer) - 8 K 73.16
23. März 2017
8 K 73.16 23. März 2017
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (8. Kammer) - 8 K 50.16
18. Oktober 2016
8 K 50.16 18. Oktober 2016
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Senat) - OVG 5 B 1.15
18. Februar 2016
OVG 5 B 1.15 18. Februar 2016
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (7. Kammer) - 7 K 402.14
8. Juli 2015
7 K 402.14 8. Juli 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (16. Kammer) - 16 K 5.12
19. September 2013
16 K 5.12 19. September 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Senat) - OVG 5 B 3.09
12. Januar 2012
OVG 5 B 3.09 12. Januar 2012
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 6274/95
6. Mai 1998
14 A 6274/95 6. Mai 1998