Das Verzeichnis ist unverzüglich zu aktualisieren, wenn es unrichtig geworden ist. Dies gilt insbesondere, wenn
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sich der Grund für die Erfassung bereits erfasster Personen ändert, - 2.
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neue Personen zum Verzeichnis hinzuzufügen sind oder - 3.
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im Verzeichnis erfasste Personen keinen Zugang zu Insiderinformationen mehr haben.