Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
WpAIV § 27 Inkrafttreten
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.