Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10a und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.
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WpHG § 13 Sofortiger Vollzug
Gesetz über den Wertpapierhandel
Referenzen
- WpHG § 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt 1x
- WpHG § 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten 1x
- WpHG § 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung 1x
- WpHG § 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen 1x
- WpHG § 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503 1x