Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.
WpÜG § 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.