Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.
ZahlPrüfbV § 18 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.