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ZApprO § 42 Zeitpunkt der Prüfung

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

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