Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
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ZApprO § 42 Zeitpunkt der Prüfung
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
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