Der Zahnarzt wird für seinen Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet.
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ZÄPrO § 1
Approbationsordnung für Zahnärzte
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 1545/06
18. August 2008
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5 K 1545/06 | 18. August 2008 |