Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt
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ein Studium der Zahnheilkunde von 5 000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt; - 2.
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folgende staatliche Prüfungen: - a)
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die naturwissenschaftliche Vorprüfung, - b)
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die zahnärztliche Vorprüfung und - c)
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die zahnärztliche Prüfung.