Die zuständigen Landesbehörden können zu den Prüfungen Vertreter entsenden.
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ZÄPrO § 7
Approbationsordnung für Zahnärzte
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 2 LB 30/22
4. Februar 2026
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2 LB 30/22 | 4. Februar 2026 |