ZÄPrO Anlage 6 (zu § 59 Abs 6)

Approbationsordnung für Zahnärzte

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1986, 2527)

               
              
Herr/Frau .....................................................................

geboren am ............................ in ....................................

erfüllt die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes über die Ausübung der
Zahnheilkunde.

Mit Wirkung vom heutigen Tage wird ihm/ihr die

Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin

erteilt.

Die Approbation berechtigt zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs.




...................., den ..............
(Siegel)
........................................
(Unterschrift)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von