Die von den Meldebehörden erhobenen Hilfsmerkmale nach § 2 Abs. 3 dürfen für den Aufbau einer Organisationsdatei zur Vorbereitung und Durchführung eines registergestützten Zensus verwendet und aktualisiert werden.
ZensTeG § 17 Aufbau einer Organisationsdatei
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
Referenzen
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