Die nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes an den Lehrinstituten für Dentisten abzuhaltenden Fortbildungskurse werden durchgeführt:
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ZHG§8DV § 1
Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Referenzen
- ZHG§8DV § 8 1x
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.