(1) Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Fortbildungskursus kann der Dentist die Erteilung der Bestallung als Zahnarzt bei der für das Gesundheitswesen zuständigen obersten Behörde des Landes beantragen, in dem er seinen Wohnsitz hat.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
(3) Die Bestallungsurkunde ist nach Muster 2 (Anlage 3) auszustellen. Sie gilt mit Wirkung von dem Tag, an dem der Fortbildungskursus erfolgreich beendet wurde.