Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
ZPO § 1 Sachliche Zuständigkeit
Zivilprozessordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.