Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
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ZPO § 1082 Vollstreckungstitel
Zivilprozessordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 122/17
15. September 2017
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16 T 122/17 | 15. September 2017 |