Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet anerkannt oder kommt anderweit eine Einigung zustande, so ist der Plan demgemäß zu berichtigen. Wenn ein Widerspruch sich nicht erledigt, so wird der Plan insoweit ausgeführt, als er durch den Widerspruch nicht betroffen wird.
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ZPO § 876 Termin zur Erklärung und Ausführung
Zivilprozessordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 MB 6/20
3. Dezember 2020
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2 MB 6/20 | 3. Dezember 2020 |
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Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 438/20
16. Oktober 2020
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L 4 KR 438/20 | 16. Oktober 2020 |
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 79/16
19. Oktober 2017
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IX ZR 79/16 | 19. Oktober 2017 |
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 160/14
11. Juni 2015
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V ZB 160/14 | 11. Juni 2015 |