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ZVG § 57b

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

(1) Soweit nach den Vorschriften des § 566b Abs. 1 und der §§ 566c, 566d des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Wirkung von Verfügungen und Rechtsgeschäften über die Miete oder Pacht der Übergang des Eigentums in Betracht kommt, ist an dessen Stelle die Beschlagnahme des Grundstücks maßgebend. Ist dem Mieter oder Pächter der Beschluß, durch den die Zwangsversteigerung angeordnet wird, zugestellt, so gilt mit der Zustellung die Beschlagnahme als dem Mieter oder Pächter bekannt; die Zustellung erfolgt auf Antrag des Gläubigers an die von ihm bezeichneten Personen. Dem Beschluß soll eine Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für den Mieter oder Pächter beigefügt werden. Das Gericht hat auf Antrag des Gläubigers zur Feststellung der Mieter und Pächter eines Grundstücks Ermittlungen zu veranlassen; es kann damit einen Gerichtsvollzieher oder einen sonstigen Beamten beauftragen, auch die zuständige örtliche Behörde um Mitteilung der ihr bekannten Mieter und Pächter ersuchen.

(2) Der Beschlagnahme zum Zwecke der Zwangsversteigerung steht die Beschlagnahme zum Zwecke der Zwangsverwaltung gleich, wenn sie bis zum Zuschlag fortgedauert hat. Ist dem Mieter oder Pächter der Beschluß, durch den ihm verboten wird, an den Schuldner zu zahlen, zugestellt, so gilt mit der Zustellung die Beschlagnahme als dem Mieter oder Pächter bekannt.

(3) Auf Verfügungen und Rechtsgeschäfte des Zwangsverwalters finden diese Vorschriften keine Anwendung.

Referenzen

  • § 566 2x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 43/23
18. Juli 2024
V ZB 43/23 18. Juli 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 U 51/17
17. Mai 2018
16 U 51/17 17. Mai 2018
Urteil vom Amtsgericht Charlottenburg - 213 C 62/14
21. Juli 2014
213 C 62/14 21. Juli 2014
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 6 UF 2/13
7. März 2013
6 UF 2/13 7. März 2013
Urteil vom Oberlandesgericht Rostock (3. Zivilsenat) - 3 U 116/09
27. Mai 2010
3 U 116/09 27. Mai 2010
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 59/03
20. November 2003
I-10 U 59/03 20. November 2003
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 212/02
11. März 2003
22 U 212/02 11. März 2003