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ZVG § 74a

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

(1) Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, daß ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

(2) Der Antrag auf Versagung des Zuschlags kann nur bis zum Schluß der Verhandlung über den Zuschlag gestellt werden; das gleiche gilt von der Erklärung des Widerspruchs.

(3) Wird der Zuschlag gemäß Absatz 1 versagt, so ist von Amts wegen ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen. Der Zeitraum zwischen den beiden Terminen soll, sofern nicht nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles etwas anderes geboten ist, mindestens drei Monate betragen, darf aber sechs Monate nicht übersteigen.

(4) In dem neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag weder aus den Gründen des Absatzes 1 noch aus denen des § 85a Abs. 1 versagt werden.

(5) Der Grundstückswert (Verkehrswert) wird vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, festgesetzt. Der Wert der beweglichen Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt, ist unter Würdigung aller Verhältnisse frei zu schätzen. Der Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Der Zuschlag oder die Versagung des Zuschlags können mit der Begründung, daß der Grundstückswert unrichtig festgesetzt sei, nicht angefochten werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 70/24
11. Dezember 2025
V ZB 70/24 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 63/23
2. Juli 2025
V ZB 63/23 2. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 77/23
19. Dezember 2024
V ZB 77/23 19. Dezember 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 453/24
12. November 2024
7 T 453/24 12. November 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 481/24
7. Oktober 2024
7 T 481/24 7. Oktober 2024
Beschluss vom Landgericht Freiburg (4. Zivilkammer) - 4 T 105/24
20. September 2024
4 T 105/24 20. September 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 29/23
19. September 2024
V ZB 29/23 19. September 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 43/23
18. Juli 2024
V ZB 43/23 18. Juli 2024
Beschluss vom Landgericht München II - 16 T 3887/24
22. Mai 2024
16 T 3887/24 22. Mai 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 371/23
19. Dezember 2023
7 T 371/23 19. Dezember 2023