ZweiradFortbV § 11 Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zwei

Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.

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