Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.
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ZweiradFortbV § 11 Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zwei
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