(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
- 1.
-
Technik und - 2.
-
Organisation, Kooperation und Kommunikation.
(2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
-
Werkstatt- und Betriebstechnik, - 2.
-
Zweiradtechnik, - 3.
-
Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und - 4.
-
Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder.
(3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
-
Auftragsabwicklung, - 2.
-
Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung, - 3.
-
Kostenabschätzung, - 4.
-
Information, - 5.
-
Dokumentation, - 6.
-
Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und - 7.
-
Kundenbetreuung und -beratung.