(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
- 1.
Technik und - 2.
Organisation, Kooperation und Kommunikation.
(2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
Werkstatt- und Betriebstechnik, - 2.
Zweiradtechnik, - 3.
Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und - 4.
Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder.
(3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
Auftragsabwicklung, - 2.
Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung, - 3.
Kostenabschätzung, - 4.
Information, - 5.
Dokumentation, - 6.
Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und - 7.
Kundenbetreuung und -beratung.