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ZwVwV § 3 Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Bericht

Zwangsverwalterverordnung

(1) Der Verwalter hat das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz zu nehmen und darüber einen Bericht zu fertigen. Im Bericht sind festzuhalten:

1.
Zeitpunkt und Umstände der Besitzerlangung;
2.
eine Objektbeschreibung einschließlich der Nutzungsart und der bekannten Drittrechte;
3.
alle der Beschlagnahme unterfallenden Mobilien, insbesondere das Zubehör;
4.
alle der Beschlagnahme unterfallenden Forderungen und Rechte, insbesondere Miet- und Pachtforderungen, mit dem Eigentum verbundene Rechte auf wiederkehrende Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen unter Beachtung von Beitragsrückständen;
5.
die öffentlichen Lasten des Grundstücks unter Angabe der laufenden Beträge;
6.
die Räume, die dem Schuldner für seinen Hausstand belassen werden;
7.
die voraussichtlichen Ausgaben der Verwaltung, insbesondere aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen;
8.
die voraussichtlichen Einnahmen und die Höhe des für die Verwaltung erforderlichen Kostenvorschusses;
9.
alle sonstigen für die Verwaltung wesentlichen Verhältnisse.

(2) Den Bericht über die Besitzerlangung hat der Verwalter bei Gericht einzureichen. Soweit die in Absatz 1 bezeichneten Verhältnisse nicht schon bei Besitzübergang festgestellt werden können, hat der Verwalter dies unverzüglich nachzuholen und dem Gericht anzuzeigen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 74/18
11. Juni 2019
AnwZ (Brfg) 74/18 11. Juni 2019
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 22 U 254/17
13. Juli 2018
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Beschluss vom Landgericht Mühlhausen (1. Zivilkammer) - 1 T 72/17
18. Juli 2017
1 T 72/17 18. Juli 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 44/15
15. Oktober 2015
IX ZR 44/15 15. Oktober 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 7/14
26. Juni 2014
V ZB 7/14 26. Juni 2014
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 C 7/12
14. Mai 2014
9 C 7/12 14. Mai 2014
Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - 46 L 197/04, 46 L 198/04, 46 L 199/04, 46 L 200/04, 46 L 94/05
2. Februar 2009
46 L 197/04, 46 L 198/04, 46 L 199/04, 46 L 200/04, 46 L 94/05 2. Februar 2009
Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 326/06
8. Februar 2007
1 O 326/06 8. Februar 2007
Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 367/05
12. Mai 2006
9 T 367/05 12. Mai 2006