Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 326/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.120,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte zu 88% und die Klägerin zu 12% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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