ZZulV 1998 Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7)

Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1537 - 1545;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Teil A <BR/> Liste 1 <BR/> Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate <BR/> E-Nummer Zusatzstoff Abkürzung 1 2 3 E 200 Sorbinsäure Ss E 202 Kaliumsorbat E 203 Calciumsorbat E 210 Benzoesäure Bs E 211 Natriumbenzoat E 212 Kaliumbenzoat E 213 Calciumbenzoat E 214 Ethyl-p-hydroxybenzoat PHB E 215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat E 218 Methyl-p-hydroxybenzoat E 219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat


Liste 2 <BR/> Zulassungen <BR/> Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als freie Säure Ss Bs PHB Ss + Bs Ss + PHB Ss + Bs + PHB 1 2 3 4 5 6 7 Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis) 300 150   250 Ss + 150 Bs     Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit)       600     Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung       2 000     Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine 200           Sod...saft oder Sodet...saft 500 200         Alkoholfreies Bier im Fass   200         Met 200           Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol 200 200   400     Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen 1 000           Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas   500   1 000     Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse       1 000     Trockenfrüchte 1 000           Frugtgrod oder Rote Grütze 1 000 500         Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen) 1 000           Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven)       2 000     Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten 2 000           Gnocchi 1 000           Polenta 200           Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis 1 000 500   1 000     Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten         1 000   Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen           qs Teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse       2 000     Gesalzener, getrockneter Fisch       200     Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht       6 000     Abgepackter und geschnittener Käse 1 000           Nicht reifender Käse 1 000           Schmelzkäse 2 000           Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln 1 000           Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis       300     Dickgelegte Milch 1 000           Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)       5 000     Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren 1 000           Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot 2 000           Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel 2 000           Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65 2 000           Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse         1 000 (davon 300 PHB max.)   Rührteig; Panaden 2 000           Süßwaren (außer Schokolade)           1 500 (davon 300 PHB max.) Kaugummi       1 500     Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 1 000           Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr 1 000           Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60% 2 000           Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr 1 000 500   1 000     Emulgierte Saucen mit mit einem Fettgehalt von weniger als 60% 2 000 1 000   2 000     Nicht emulgierte Saucen       1 000     Feinkostsalate       1 500     Senf       1 000     Würzmittel       1 000     Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)       500     Aspik 1 000 500         Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist       1 500     Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert 500           Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst einschließlich Weinbeeren 10 000           Flüssige Enzymzubereitungen:             Lab und Labaustauscher 12 000 12 000 10 000       andere Enzyme 5 000 5 000 5 000       ...Mehu und Makeutettu ...Mehu 500 200         Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß 2 000           Dulce de membrillo   1 000         Marmelada       1 500     Ostkaka 2 000           Pasha 1 000           Semmelknödelteig 2 000           Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung) qs           Gekochte rote Rüben   2 000         Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6 qs           Eiermalfarbe   4 000 4 000 5 000     Krebstiere und Weichtiere, gekocht 1 000 2 000 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form 2 000 Aromen       1 500     Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis 1 000 500 Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält 200 200 400 Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung) 20 Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten 1 000
im verzehrfertigen
Erzeugnis


Teil B <BR/> Liste 1 <BR/> Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite <BR/> E-Nummer Zusatzstoff 1 2 E 220 Schwefeldioxid E 221 Natriumsulfid E 222 Natriumhydrogensulfit E 223 Natriummetabisulfit E 224 Kaliummetabisulfit E 226 Calciumsulfit E 227 Calciumbisulfit E 228 Kaliumbisulfit

Liste 2 <BR/> Zulassungen <FnR ID="BJNR023100998BJNE001503310_004_BJNR023100998BJNE001505310"/> <BR/> Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als SO 2 1 2 Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4% 450 Breakfast sausages 450 Longaniza fresca und Butifarra fresca 450 Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae) 200 Krebstiere und Kopffüßer; in den
essbaren
Teilen
– frisch, gefroren und tiefgefroren 150 – Krebstiere der Familien Penaeidae,
Solenoceridae, Aristaeidae:
– weniger als 80 Einheiten 150 – zwischen 80 und 120 Einheiten 200 – mehr als 120 Einheiten 300
Krebstiere und Kopffüßer:
– gekocht 50 – gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae: – weniger als 80 Einheiten 135 – zwischen 80 und 120 Einheiten 180 – mehr als 120 Einheiten 270 Hartkekse 50 Stärke 50 Sago 30 Graupen 30 Kartoffeltrockenerzeugnisse 400 Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis 50 Geschälte Kartoffeln 50 Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln 100 Kartoffelteig 100 Weiße Gemüsesorten, getrocknet 400 Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten) 50 Getrockneter Ingwer 150 Getrocknete Tomaten 200 Meerrettichzubereitung 800 Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten 300 Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake) 100 Gelbe Paprika in Lake 500 Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze) 50 Trockenpilze 100 Trockenfrüchte   - Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen 2 000 - Bananen 1 000 - Äpfel oder Birnen 600 - Andere (einschließlich Nüsse mit Schale) 500 Getrocknete Kokosnüsse 50 Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert 100 Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse 50 Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten 100 Pastetenfüllungen auf Früchtebasis 100 Würzmittel auf Zitrussaftbasis 200 Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein 2 000 Mostarda di frutta 100 Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1 800 Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern 100 Zitronenscheiben in Gläsern 250 Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung (ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet 10 Glukosesirup, auch getrocknet 20 Speisesirup oder Melasse 70 Andere Zuckerarten 40 Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 40 Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung 50 Limonen- oder Zitronensaft 350 Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water) 350 Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha 250 Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten 20 (nur als Gehalt aus dem Konzentrat) Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup 50 Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung 70 Süßwaren auf Glukosesirupbasis 50 (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup) Bier 20 Bier mit Nachgärung im Fass 50 Alkoholfreier Wein 200 Made wine 260 Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse) 200 Met 200 Gärungsessig 170 Senf, außer Dijon-Senf 250 Dijon-Senf 500 Gelatine 50 Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis 200 Marinierte Nüsse 50 Zuckermais, vakuumverpackt 100 Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen 50 Salsicha fresca 450 Tafeltrauben 10 Frische Litschis 10
(in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum ) 10 Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum ) 150


Teil C <BR/> Andere Konservierungsstoffe <BR/> Liste 1 <BR/> Nitrite und Nitrate E-Nummer Bezeichnung Lebensmittel Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO 2 ) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO 2 ) mg/kg
E 249 Kaliumnitrit Fleischerzeugnisse 150 E 250 Natriumnitrit Sterilisierte Fleischerzeugnisse
(Fo > 3,00)
100
Traditionelle nassgepökelte Fleisch-
erzeugnisse (1):
Wiltshire bacon (1.1);
Entremeada entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), Toucinho fumado (1.2)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Wiltshire ham (1.1)
und ähnliche Erzeugnisse
100
Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse 50 Cured tongue (1.3) 50 Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2): Dry cured bacon (2.1)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
100
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3) und ähnliche Erzeugnisse Rohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse 50 Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3): Vysočina
Selský salám
Turistický trvanlivý salám
Poličan
Herkules
Lovecký salám
Dunajská klobása
Paprikáš (3.5)
und ähnliche Erzeugnisse
180
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1) und ähnliche Erzeugnisse
Jellied veal and brisket (3.2)
50


Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO 3 ) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO 3 ) mg/kg
E 251
E 252
Kaliumnitrat
Natriumnitrat
Nicht wärmebehandelte
Fleischerzeugnisse
150
Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1): Kylmäsavustettu poronliha
Kallrökt renkött (1.4)
300
Wiltshire bacon und
Wiltshire ham (1.1);
Entremeada
Entrecosto, chispe, orelheira e
cabeça (salgados),

Toucinho fumado (1.2)
Rohschinken nassgepökelt (1.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Bacon, Filet de bacon (1.5); und ähnliche Erzeugnisse 250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Cured tongue (1.3) 10 Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2): Dry cured bacon and Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3);
Rohschinken trockengepökelt (2.5)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Jambon sec, jambon sel sec et autres piêces maturées séchées similaires (2.4) 250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3): Rohwürste
(Salami und Kantwurst)
(3.3)
300
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Salchichón y chorizo tradicionales de larga curanción (3.4);
Saucissons secs (3.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Jellied veal and brisket (3.2) 10 Hartkäse, halbfester Schnittkäse und Schnittkäse 150
(in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge
bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser)
Käseanaloge auf Milchbasis Eingelegte Heringe und Sprotten 500

(1)
Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(1.1)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.
(1.2)
3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.
(1.3)
Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.
(1.4)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.
(1.5)
4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 ° C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 ° C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 ° C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 ° C.
(1.6)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(2)
Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(2.1)
Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.
(2.2)
Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.
(2.3)
10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an.
(2.4)
Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von 1 Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.
(2.5)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3)
Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(3.1)
Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3.2)
Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden lang.
(3.3)
Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
(3.4)
Reifedauer von mindestens 30 Tagen.
(3.5)
Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 ° C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.
(3.6)
Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 ° C oder weniger (10 bis 12 ° C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.

Liste 2
Andere Konservierungsmittel
E-Nummer Zusatzstoff Lebensmittel Höchstmenge 1 2 3 4 E 231 Orthophenylphenol ) Zitrusfrüchte 12 mg/kg, E 232 Natriumorthophenylphenol
(jeweils nur zur Oberflächenbehandlung)
)     berechnet als Orthophenylphenol
E 234 Nisin   Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse
Gereifter Käse und Schmelzkäse
Clotted cream
Mascarpone
Pasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)
3 mg/kg
      12,5 mg/kg       10 mg/kg       10 mg/kg              6,25 mg/l E 235 Natamycin
(nur zur Oberflächenbehandlung)
Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse; getrocknete, gepökelte Würste 1 mg/qdm Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)
E 239 Hexamethylentetramin   Provolone-Käse 25 mg/kg, berechnet als Formaldehyd 3 000 mg/kg E 280 Propionsäure ) Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot   E 281 Natriumpropionat )   E 282 Calciumpropionat )   E 283 Kaliumpropionat ) Brot mit reduziertem Energiegehalt; Vorgebackenes und abgepacktes Brot; Abgepackte Feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren "flour confectionary") mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65; Abgepackte rolls, buns und pitta ) 2 000 mg/kg                   Christmas pudding; Abgepacktes Brot ) 1 000 mg/kg                   Polsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt Käse oder Käseanaloge (nur zur Oberflächenbehandlung) 2 000 mg/kg               qs               jeweils berechnet als Propionsäure E 284 Borsäure ) Störrogen (Kaviar) 4 g/kg, E 285 Natriumtetraborat
(Borax)
)     berechnet als Borsäure
E 1105 Lysozym   Gereifter Käse qs


Teil D <BR/> Antioxidationsmittel für bestimmte Lebensmittel <BR/> E-Nummer Zusatzstoff Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg) 1 2 3 4 E 310 Propylgallat Fette und Öle für die gewerbliche
Herstellung von wärmebehandelten
Lebensmitteln
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 311 Octylgallat 100 (BHT) E 312 Dodecylgallat Bratöl und -fett, außer Oliventresteröl E 319 Tert.-Butylhydrochinon (TBHQ) Schmalz; Fischöl; Rinder-, Geflügel-
und Schaffett
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
E 320 Butylhydroxyanisol (BHA) Kuchenmischungen
Knabbererzeugnisse auf Getreidebasis
Milchpulver für Verkaufsautomaten
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 321 Butylhydroxytoluol (BHT) Trockensuppen und -brühen
Saucen
Trockenfleisch
Verarbeitete Nüsse
Vorgekochte Getreidekost
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
Würzmittel 200 (Gallate und BHA, einzeln oder in Kombination) auf den Fettgehalt bezogen Trockenkartoffeln 25 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination) Kaugummi
Nahrungsergänzungsmittel
400 (Gallate, TBHQ, BHT und BHA, einzeln oder in Kombination)
Etherische Öle 1 000 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination) Andere Aromen als etherische Öle 100 (Gallate, einzeln oder in Kombination) 200 (TBHQ, BHA, einzeln oder in Kombination) E 315
E 316
Isoascorbinsäure
Natriumisoascorbat
Gepökelte Fleischerzeugnisse oder
haltbar gemachte Fleischerzeugnisse
500
Haltbar gemachte oder teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse 1 500 Fisch mit roter Haut, gefroren oder tiefgefroren 1 500
jeweils berechnet als Isoascorbinsäure
E 392 Extrakt aus Rosmarin Pflanzenöle (ausgenommen natives Öl und Olivenöl) und Fett, sofern der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Lebensmitteln 30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Fischöle und Algenöl 50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Schmalz, Rinder-, Geflügel-, Schaf- und Schweinefett
Fette und Öle für die gewerbliche Herstellung von wärmebehandelten Lebensmitteln
Bratöl und -fett, außer Olivenöl und Oliventresteröl
Knabbererzeugnisse (Snacks auf Getreide-, Kartoffel- oder Stärkebasis)
Saucen 100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Feine Backwaren 200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Nahrungsergänzungsmittel 400 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenkartoffeln
Eierzeugnisse
Kaugummi
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Milchpulver für Verkaufsautomaten
Würzmittel
Verarbeitete Nüsse
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Trockensuppen und -brühen 50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenfleisch 150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Fleisch- und Fischerzeugnisse, außer Trockenfleisch und getrockneter Wurst 150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Getrocknete Wurst 100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Aromen 1 000 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenmilch zur Herstellung von Speiseeis 30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
E 586 4-Hexylresorcin Frische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere 2 als Rückstand in Krebstierfleisch

Referenzen

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