Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1537 - 1545;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil A
<BR/>
Liste 1
<BR/>
Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate
<BR/>
E-NummerZusatzstoffAbkürzung123E 200SorbinsäureSsE 202KaliumsorbatE 203CalciumsorbatE 210BenzoesäureBsE 211NatriumbenzoatE 212KaliumbenzoatE 213CalciumbenzoatE 214Ethyl-p-hydroxybenzoatPHBE 215Natriumethyl-p-hydroxybenzoatE 218Methyl-p-hydroxybenzoatE 219Natriummethyl-p-hydroxybenzoat
Liste 2
<BR/>
Zulassungen
<BR/>
LebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als freie SäureSsBsPHB
Ss + Bs
Ss + PHB
Ss + Bs + PHB
1234567Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis)300150250 Ss + 150 BsTeekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit)600Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung2 000Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine200Sod...saft oder Sodet...saft500200Alkoholfreies Bier im Fass200Met200Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol200200400Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen1 000Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas5001 000Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse1 000Trockenfrüchte1 000Frugtgrod oder Rote Grütze1 000500Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen)1 000Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven)2 000Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten2 000Gnocchi1 000Polenta200Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis1 0005001 000Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten1 000Oberflächenbehandlung von getrockneten FleischerzeugnissenqsTeilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse2 000Gesalzener, getrockneter Fisch200Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht6 000Abgepackter und geschnittener Käse1 000Nicht reifender Käse1 000Schmelzkäse2 000Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln1 000Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis300Dickgelegte Milch1 000Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)5 000Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren1 000Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot2 000Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel2 000Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,652 000Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse1 000 (davon 300 PHB max.)Rührteig; Panaden2 000Süßwaren (außer Schokolade)1 500 (davon 300 PHB max.)Kaugummi1 500Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)1 000Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 000Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 0005001 000Emulgierte Saucen mit mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 0001 0002 000Nicht emulgierte Saucen1 000Feinkostsalate1 500Senf1 000Würzmittel1 000Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)500Aspik1 000500Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist1 500Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert500Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst einschließlich Weinbeeren10 000Flüssige Enzymzubereitungen:Lab und Labaustauscher12 00012 00010 000andere Enzyme5 0005 0005 000...Mehu und Makeutettu ...Mehu500200Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß2 000Dulce de membrillo1 000Marmelada1 500Ostkaka2 000Pasha1 000Semmelknödelteig2 000Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung)qsGekochte rote Rüben2 000Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6qsEiermalfarbe4 0004 0005 000Krebstiere und Weichtiere, gekocht1 0002 000Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form2 000Aromen1 500Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis1 000500Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält200200400Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung)20Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten
1 000
im verzehrfertigen
Erzeugnis
Teil B
<BR/>
Liste 1
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Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite
<BR/>
E-NummerZusatzstoff12E 220SchwefeldioxidE 221NatriumsulfidE 222NatriumhydrogensulfitE 223NatriummetabisulfitE 224KaliummetabisulfitE 226CalciumsulfitE 227CalciumbisulfitE 228Kaliumbisulfit
Liste 2
<BR/>
Zulassungen
<FnR ID="BJNR023100998BJNE001503310_004_BJNR023100998BJNE001505310"/>
<BR/>
Lebensmittel
Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als SO
212Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4%450Breakfast sausages450Longaniza fresca und Butifarra fresca450Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae)200Krebstiere und Kopffüßer;
in den
essbaren
Teilen
– frisch, gefroren und tiefgefroren150
– Krebstiere der Familien
Penaeidae,
Solenoceridae, Aristaeidae:
– weniger als 80 Einheiten150– zwischen 80 und 120 Einheiten200– mehr als 120 Einheiten300
Krebstiere und Kopffüßer:
– gekocht50
– gekochte Krebstiere der Familien
Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:– weniger als 80 Einheiten135– zwischen 80 und 120 Einheiten180– mehr als 120 Einheiten270Hartkekse50Stärke50Sago30Graupen30Kartoffeltrockenerzeugnisse400Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis50Geschälte Kartoffeln50Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln100Kartoffelteig100Weiße Gemüsesorten, getrocknet400Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten)50Getrockneter Ingwer150Getrocknete Tomaten200Meerrettichzubereitung800Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten300Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake)100Gelbe Paprika in Lake500Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze)50Trockenpilze100Trockenfrüchte-Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen2 000-Bananen1 000-Äpfel oder Birnen600-Andere (einschließlich Nüsse mit Schale)500Getrocknete Kokosnüsse50Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert100Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse50Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten100Pastetenfüllungen auf Früchtebasis100Würzmittel auf Zitrussaftbasis200Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein2 000Mostarda di frutta100Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1800Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern100Zitronenscheiben in Gläsern250Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung (ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet10Glukosesirup, auch getrocknet20Speisesirup oder Melasse70Andere Zuckerarten40Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)40Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung50Limonen- oder Zitronensaft350Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water)350Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha250Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten20 (nur als Gehalt aus dem Konzentrat)Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup50Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung70Süßwaren auf Glukosesirupbasis50 (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup)Bier20Bier mit Nachgärung im Fass50Alkoholfreier Wein200Made wine260Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse)200Met200Gärungsessig170Senf, außer Dijon-Senf250Dijon-Senf500Gelatine50Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis200Marinierte Nüsse50Zuckermais, vakuumverpackt100Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen50Salsicha fresca450Tafeltrauben10Frische Litschis
10
(in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur
Vaccinium corymbosum
)
10
Zimt (nur
Cinnamomum ceylanicum
)
150
Teil C
<BR/>
Andere Konservierungsstoffe
<BR/>
Liste 1
<BR/>
Nitrite und Nitrate
E-NummerBezeichnungLebensmittel
Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO
2
) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO
2
) mg/kg
E 249
Kaliumnitrit
Fleischerzeugnisse150E 250
Natriumnitrit
Sterilisierte Fleischerzeugnisse
(Fo
>
3,00)
100
Traditionelle nassgepökelte Fleisch-
erzeugnisse (1):
Wiltshire bacon
(1.1);
Entremeada entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), Toucinho fumado
(1.2)
und ähnliche Erzeugnisse
175Wiltshire ham
(1.1)
und ähnliche Erzeugnisse
100Rohschinken nassgepökelt
(1.6) und ähnliche Erzeugnisse
50Cured tongue
(1.3)
50Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon
(2.1)
und ähnliche Erzeugnisse
175Dry cured ham
(2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina
(2.2)
100Presunto, presunto da pá und paio do lombo
(2.3) und ähnliche Erzeugnisse
Rohschinken trockengepökelt
(2.5) und ähnliche Erzeugnisse
50Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):Vysočina Selský salám Turistickýtrvanlivýsalám Poličan Herkules Lovecký
salám
Dunajská klobása Paprikáš
(3.5)
und ähnliche Erzeugnisse
180
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1) und ähnliche Erzeugnisse
Jellied veal and brisket
(3.2)
50
Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO
3
) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO
3
) mg/kg
E 251
E 252
Kaliumnitrat
Natriumnitrat
Nicht wärmebehandelte
Fleischerzeugnisse
150Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1):Kylmäsavustettu poronliha Kallrökt renkött
(1.4)
300Wiltshire bacon
und
Wiltshire ham
(1.1);
Entremeada
Entrecosto, chispe, orelheira e
cabeça
(salgados),
Toucinho fumado
(1.2)
Rohschinken nassgepökelt
(1.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250Bacon, Filet de bacon
(1.5); und ähnliche Erzeugnisse
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Cured tongue
(1.3)
10Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon and Dry cured ham
(2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina
(2.2)
Presunto, presunto da pá und paio do lombo
(2.3);
Rohschinken trockengepökelt
(2.5)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Jambon sec, jambon sel sec et autres
piêces
maturées séchées similaires
(2.4)
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):
Rohwürste
(Salami und Kantwurst)
(3.3)
300
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1)
und ähnliche Erzeugnisse
250Salchichón y chorizo tradicionales de larga curanción
(3.4);
Saucissons secs
(3.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Jellied veal and brisket
(3.2)
10Hartkäse, halbfester Schnittkäse und Schnittkäse
150
(in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge
bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser)
Käseanaloge auf MilchbasisEingelegte Heringe und Sprotten500
(1)
Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(1.1)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.
(1.2)
3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.
(1.3)
Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.
(1.4)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.
(1.5)
4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7
°
C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22
°
C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25
°
C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14
°
C.
(1.6)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(2)
Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(2.1)
Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.
(2.2)
Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.
(2.3)
10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an.
(2.4)
Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von 1 Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.
(2.5)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3)
Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(3.1)
Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3.2)
Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden lang.
(3.3)
Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
(3.4)
Reifedauer von mindestens 30 Tagen.
(3.5)
Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70
°
C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.
(3.6)
Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22
°
C oder weniger (10 bis 12
°
C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
Liste 2
Andere Konservierungsmittel
E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge1234E 231Orthophenylphenol)Zitrusfrüchte12 mg/kg,E 232
Natriumorthophenylphenol
(jeweils nur zur Oberflächenbehandlung)
)berechnet als OrthophenylphenolE 234Nisin
Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse
Gereifter Käse und Schmelzkäse
Clotted cream
Mascarpone
Pasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)
3 mg/kg12,5 mg/kg10 mg/kg10 mg/kg 6,25 mg/lE 235
Natamycin
(nur zur Oberflächenbehandlung)
Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse; getrocknete, gepökelte Würste1 mg/qdm Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)E 239HexamethylentetraminProvolone-Käse25 mg/kg, berechnet als Formaldehyd 3 000 mg/kgE 280Propionsäure)Abgepacktes und geschnittenes Brot und RoggenbrotE 281Natriumpropionat)E 282Calciumpropionat)E 283Kaliumpropionat)Brot mit reduziertem Energiegehalt; Vorgebackenes und abgepacktes Brot; Abgepackte Feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren "flour confectionary") mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65; Abgepackte rolls, buns und pitta)2 000 mg/kgChristmas pudding; Abgepacktes Brot)1 000 mg/kgPolsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt Käse oder Käseanaloge (nur zur Oberflächenbehandlung)2 000 mg/kgqsjeweils berechnet als PropionsäureE 284Borsäure)Störrogen (Kaviar)4 g/kg,E 285
Natriumtetraborat
(Borax)
)berechnet als BorsäureE 1105LysozymGereifter Käseqs
Teil D
<BR/>
Antioxidationsmittel für bestimmte Lebensmittel
<BR/>
E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge (mg/kg)1234E 310Propylgallat
Fette und Öle für die gewerbliche
Herstellung von wärmebehandelten
Lebensmitteln
200
(Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 311Octylgallat
100
(BHT)
E 312DodecylgallatBratöl und -fett, außer OliventresterölE 319Tert.-Butylhydrochinon (TBHQ)
Schmalz; Fischöl; Rinder-, Geflügel-
und Schaffett
jeweils auf den Fettgehalt bezogenE 320Butylhydroxyanisol (BHA)
Kuchenmischungen
Knabbererzeugnisse auf Getreidebasis
Milchpulver für Verkaufsautomaten
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)E 321Butylhydroxytoluol (BHT)
Trockensuppen und -brühen
Saucen
Trockenfleisch
Verarbeitete Nüsse
Vorgekochte Getreidekost
jeweils auf den Fettgehalt bezogenWürzmittel200 (Gallate und BHA, einzeln oder in Kombination) auf den Fettgehalt bezogenTrockenkartoffeln25 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
Kaugummi
Nahrungsergänzungsmittel
400 (Gallate, TBHQ, BHT und BHA, einzeln oder in Kombination)Etherische Öle1 000 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)Andere Aromen als etherische Öle
100
(Gallate, einzeln oder in Kombination) 200
(TBHQ, BHA, einzeln oder in Kombination)
E 315
E 316
Isoascorbinsäure
Natriumisoascorbat
Gepökelte Fleischerzeugnisse oder
haltbar gemachte Fleischerzeugnisse
500Haltbar gemachte oder teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse1 500Fisch mit roter Haut, gefroren oder tiefgefroren
1 500
jeweils berechnet als Isoascorbinsäure
E 392Extrakt aus RosmarinPflanzenöle (ausgenommen natives Öl und Olivenöl) und Fett, sofern der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Lebensmitteln
30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Fischöle und Algenöl
50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Schmalz, Rinder-, Geflügel-, Schaf- und Schweinefett
Fette und Öle für die gewerbliche Herstellung von wärmebehandelten Lebensmitteln
Bratöl und -fett, außer Olivenöl und Oliventresteröl
Knabbererzeugnisse (Snacks auf Getreide-, Kartoffel- oder Stärkebasis)
Saucen
100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Feine Backwaren
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Nahrungsergänzungsmittel
400 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenkartoffeln
Eierzeugnisse
Kaugummi
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Milchpulver für Verkaufsautomaten
Würzmittel
Verarbeitete Nüsse
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Trockensuppen und -brühen
50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenfleisch
150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Fleisch- und Fischerzeugnisse, außer Trockenfleisch und getrockneter Wurst
150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Getrocknete Wurst
100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Aromen
1 000 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenmilch zur Herstellung von Speiseeis
30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
E 5864-HexylresorcinFrische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere2 als Rückstand in Krebstierfleisch