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Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 6/79 (Urteil)
folgt neugefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.338,35 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12
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Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 Ss 574-575/79 (Urteil)
Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100,00 DM, den Angeklagten P.