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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 OB 398/08 (Urteil)
Nachw.). 3 Die mit dem Hauptantrag begehrte Aufhebung der Durchsuchungsanordnung
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 1492/08 (Urteil)
Insoweit nimmt der Senat zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Gründe des
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 1425/08 (Urteil)
Insoweit nimmt der Senat zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Gründe des
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 OB 393/08 (Urteil)
Nachw.). 3 Die mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung der Durchsuchungsanordnung
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 OB 417/08 (Urteil)
Dies ist deshalb nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. 3 Aufgrund
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2690/07 (Urteil)
Abgesehen davon wird durch eine Beschlagnahme bei der - wie hier - mit Blick auf §§ 3, 10 und 11 VereinsG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 I 11/09 (Urteil)
Strafprozessordnung - StPO -. 3Aufgrund des vom Bundesministerium des Innern als Verbotsbehörde (§ 3
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 164/09 (Urteil)
Sie entspricht dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 637/09 (Urteil)
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 3.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 1733/06 (Urteil)
wegen Verstößen gegen das Betätigungsverbot für die PKK nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Vereinsgesetzes (VereinsG
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (7. Senat) - 7 A 11063/08 (Urteil)
Von ihm gingen somit verfassungsfeindliche Bestrebungen aus. 3 Der Kläger gab bei einer Vorsprache