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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 Ws 105/11 (Urteil)
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz hat der Angeklagte gem. §§ 465 Abs. 1, 472 Abs. 1 StPO zu tragen
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 Ws 355/11 (Urteil)
II. 4 Die gemäß § 210 Abs. 2 StPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat
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Urteil vom Landgericht Kiel (10. Große Strafkammer) - 10 KLs 16/10 (Urteil)
bestehende Auseinandersetzung soweit zugespitzt hatte, dass der Einsatz von Waffen und Gewalt dazugehörte. 76
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Urteil vom Landgericht Duisburg - 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 (Urteil)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (6. Große Strafkammer) - 6 KLs 19/11 (Urteil)
Abs. 2 Nr. 1 - 3, 348, 27, 28, 49, 52, 53, 54, 73, 73a, 74 StGB; 111 i, 465, 466 StPO.