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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 1890/22 (Urteil)
Ihm stehe ein Anspruch gegen die Antragsgegnerin aus § 31 Abs. 2 BestattG zu.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (2. Kammer) - 2 A 59/21 (Urteil)
. 1 VwGO). 24 Rechtsgrundlage für die angefochtenen Bescheide ist jeweils § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 3