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Dokumenttyp
  •  Law (18)
Gesetzbuch
  •  SprengV 2 (18)
18 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • SprengV 2 § 5 Bauartzulassung (Law)

    (2) Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass ihr oder der von ihr bestimmten Stelle ein

  • SprengV 2 Anlage 5 zum Anhang Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs (Law)

    ...uftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer wenn das Versandstück durch Brand beschädigt wird. In diesem Fall müssen die Luftstoß- und die Splitterwirkung auf ein solches Maß besc...

  • SprengV 2 § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)

    (2) Von den nach § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes bekannt gemachten Regeln und Erkenntnissen

  • SprengV 2 Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) (Law)

    (5)

  • SprengV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)

    (2) Die Verordnung gilt nicht für explosionsgefährliche Stoffe

  • SprengV 2 § 3 Ausnahmen (Law)

    eine andere, ebenso wirksame Maßnahme getroffen wird oder 2.

  • SprengV 2 § 7 Ordnungswidrigkeiten (Law)

    des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5

  • SprengV 2 § 8 (weggefallen) (Law)

    -

  • SprengV 2 § 9 (Berlin-Klausel) (Law)

    -

  • SprengV 2 § 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung (Law)

    die Bezeichnung der Stoffe, 2.

  • SprengV 2 § 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt (Law)

    ...ummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes bleiben unberührt.

  • SprengV 2 Anlage 2 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)

    sowie 5, - der Lagergruppen

  • SprengV 2 § 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) (Law)

    -

  • SprengV 2 Anlage 1 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)

    stattfinden oder zu Objekten von besonderer Bedeutung oder Bauart sind gegenüber den Abständen der Nummer 2

  • SprengV 2 Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)

    Container 1 2

  • SprengV 2 Anlage 3 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)

    (5) Ist in einer Richtung mit einer erhöhten Wirkung zu rechnen, so sind die Schutzabstände

  • SprengV 2 Anlage 4 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)

    (5) Ist in einer Richtung mit einer erhöhten Wirkung zu rechnen oder sind die Betriebsgebäude

  • SprengV 2 Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)

    bewohnter Raum 1 2


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