-
SGB 1 § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches (Law)
...die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1. das Bundesausbildungsför...
-
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
...Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Ver...
-
SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
-
SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
...d der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
-
SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
...de und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gese...
-
SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
...dig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, sowie die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind. In ...
-
SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
...dig sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappscha...
-
SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
...d dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständ...
-
SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
...die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
-
SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
...des ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite Kapitel des Zehnten Buches geht dessen Erstem Kapitel vor, soweit sich die Ermittlung des Sach...
-
SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
...1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gese...
-
SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
...die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
-
SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
...dermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung. (3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
-
SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
...dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistu...
-
SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäft...
-
SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
...den, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels L...
-
SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
...den Sonderrechtsnachfolger übergegangen sind, haftet er für die nach diesem Gesetzbuch bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen gegenüber dem für die Ansprüche zuständigen Leistungsträger. Insow...
-
SGB 1 § 59 Ausschluß der Rechtsnachfolge (Law)
...Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwalt...