-
ViehVerkV 2007 Inhaltsübersicht (Law)
-
ViehVerkV 2007 § 1 Viehtransportfahrzeuge (Law)
(1) Fahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung lebenden Viehs benutzt werden (Viehtransportfahrzeuge), sowie für eine solche Beförderung benutzte Behältnisse müssen ...
-
ViehVerkV 2007 § 3 Viehausstellungen, Viehmärkte (Law)
(1) Orte, an denen Viehausstellungen oder Viehmärkte abgehalten oder eingerichtet werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1. ...
-
ViehVerkV 2007 § 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten (Law)
Der Abtrieb des Viehs von einem Schlachtviehmarkt oder einer Schlachtstätte bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden ...
-
ViehVerkV 2007 § 12 Viehhandelsunternehmen (Law)
(1) Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu...
-
ViehVerkV 2007 § 14 Sammelstellen (Law)
(1) Eine Einrichtung, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden (Sammelstelle), bedarf der Zulassung durch die zus...
-
ViehVerkV 2007 § 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse (Law)
Auf Anordnung der zuständigen Behörde beizubringende Ursprungszeugnisse gelten 30 Tage, Gesundheitszeugnisse, soweit in der Anordnung keine kürzere Frist bestimmt ist, zehn Tage jeweils vom Tag ihrer ...
-
ViehVerkV 2007 § 30 Rinderpass (Law)
(1) Rinder dürfen in einen Mitgliedstaat nur verbracht oder in ein Drittland nur ausgeführt werden, wenn sie von einem Rinderpass begleitet sind, der den Bestimmungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Veror...
-
ViehVerkV 2007 § 33 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken (Law)
(1) Ein Tierhalter darf ein Rind in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es nach Artikel 4 Absatz 1 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000, jeweils in Verbindung mit § 27 Absatz 3 und 4, nach Artik...
-
ViehVerkV 2007 § 40 Anzeige der Übernahme (Law)
Wer Schweine in seinen Betrieb übernimmt, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme anzuzeigen, und zwar unt...
-
ViehVerkV 2007 § 41 Begleitpapier (Law)
(1) Schweine dürfen auf einen Viehmarkt oder zu einer Sammelstelle oder von einem Viehmarkt oder von einer Sammelstelle nur verbracht werden, wenn sie von einem Begleitpapier, das auch in...
-
ViehVerkV 2007 § 43 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken (Law)
(1) Ein Tierhalter darf ein Schwein in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es nach § 39 Absatz 1 oder 4 bis 6 gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme eines Schweines durch Transportunte...
-
ViehVerkV 2007 § 44 Kennzeichnung (Law)
(1) Die Durchführung der Kennzeichnung von Einhufern nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/E...
-
ViehVerkV 2007 § 44a Equidenpass (Law)
...III, IV und VI bis IX des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 enthalten muss. (2) Mit dem Antrag auf einen Equidenpass hat der Tierhalter ...
-
ViehVerkV 2007 § 11 Anzeige (Law)
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Be...
-
ViehVerkV 2007 § 18 Flächen, Räume und Gerätschaften (Law)
(1) Viehladestellen, Laderampen, Räume für die vorübergehende Unterkunft und die Vermarktung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden oder Geflügel, Zu- und Abtriebswege, Plätze zum Be- und En...
-
ViehVerkV 2007 § 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher (Law)
(1) Ein Viehhandelskontrollbuch über die im Besitz befindlichen und die gehandelten, transportierten oder vermittelten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde sowie über das im Besit...
-
ViehVerkV 2007 § 29 Anzeige von Bestandsveränderungen (Law)
(1) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Veränderung seines Rinderbestandes innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, und zwar unter Anga...
-
ViehVerkV 2007 § 34 Kennzeichnung (Law)
(1) Die Kennzeichnung nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änd...
-
ViehVerkV 2007 § 38 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken (Law)
(1) Ein Tierhalter darf ein nach dem 31. Dezember 2009 geborenes Schaf oder eine nach dem 31. Dezember 2009 geborene Ziege in seinen Bestand nur übernehmen, soweit das Schaf oder die Ziege nach Artike...