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BrennO 1998 § 120 (Law)
(1) Als zutreffender Ausbeutesatz (§ 114) gilt der regelmäßige Ausbeutesatz (§§ 121, 122) oder der besonders festgesetzte Ausbeutesatz (§ 124). (2) Der Ausbeutesatz ist die Alkoholmenge, die...
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BrennO 1998 § 137 (Law)
...bis zum Ende des Abtriebs, geben. Es ist in ihr insbesondere Auskunft zu geben über die Art und Menge der jeweils zur Verwendung gelangenden Rohstoffe und Hilfsstoffe (Verhältnis des zur Verzuckerung ...
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BrennO 1998 § 141 (Law)
(1) An Gärbottichen (Gärkesseln) dürfen keine Einrichtungen vorhanden sein, die zum Aufkochen des Inhalts verwendet werden können. Es ist jedoch zulässig, daß der Gärbottich (Gärkessel) mit einer Damp...
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BrennO 1998 § 144 (Law)
Alle Teile der angemeldeten Betriebseinrichtung dürfen nur zum Brennereibetrieb im Rahmen der abgegebenen Betriebserklärung (§ 137) benutzt werden. Der Aufsichtsoberbeamte kann unter Anordnung geeigne...
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BrennO 1998 § 149 (Law)
Soll ablieferungsfreier Branntwein aus anderen Stoffen als Wein, Steinobst, Beeren oder Enzianwurzeln oder aus einem Gemisch von anderen Stoffen mit Wein, Steinobst, Beeren oder Enzianwurzeln hergeste...
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BrennO 1998 § 151 (Law)
Wird bei der Prüfung, Reinigung oder sonstigen Behandlung der Meßuhr oder einzelner Teile oder der Vorlage Branntwein entnommen, so ist er, soweit er nicht wieder in die Meßuhr oder die Vorlage eingef...
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BrennO 1998 § 156 (Law)
Das Hauptzollamt kann für die Brennereien, die Material verarbeiten, die Materialüberwachung anordnen. Es kann sie auf einzelne oder bestimmte Stoffgattungen beschränken. Der Besitzer einer der Materi...
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BrennO 1998 § 164 (Law)
...bis zum Beginn des nächsten Betriebs mit Lutter, Lutterrückständen, Schlempe oder teilweise abgetriebener Maische befüllt bleiben, auch darf die Schlempe in der Blase erwärmt werden. In allen Brennere...
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BrennO 1998 § 166 (Law)
(1) In Brennereien ist vom Brennereibesitzer ein Brennbuch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (1225/1226) zu führen. Das Hauptzollamt lässt an Stelle des amtlichen Vordrucks auf Antrag widerruflic...
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BrennO 1998 § 170a (Law)
(1) Ist der Branntwein zur Übernahme durch die Bundesmonopolverwaltung angemeldet, errechnet die Zollstelle aus der angemeldeten Menge der Rohstoffe und dem Ausbeutesatz (§ 120) die Alkoholmenge und e...
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BrennO 1998 § 174 (Law)
(1) Der Brennereibesitzer kann seine Brennvorrichtung oder Teile davon vorübergehend Stoffbesitzern (§ 9) überlassen. Sie können die Brenngeräte auch außerhalb der Brennereiräume benutzen. (...
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BrennO 1998 § 189 (Law)
...bis zur Verwendung sorgfältig aufbewahren. Er hat den Empfang der Bundesmonopolverwaltung zu bestätigen. (2) Der Brennereibesitzer muß die notwendigen Einrichtungen zur Abnahme und Vergällun...
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BrennO 1998 § 197 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 206 (Law)
(1) Die bei der Abnahme festgestellten Weingeistmengen dürfen in den amtlichen Papieren und Büchern nur dann geändert werden, wenn Fehler bei der Weingeistermittlung oder Schreibfehler vorgekommen sin...
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BrennO 1998 § 210 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 220 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 223 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 225 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 227 (Law)
Wer Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter oder Teile davon abgeben will, hat dies unter Angabe d...
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BrennO 1998 § 232 (Law)
(1) Geräte, die in öffentlichen Lehr-, Forschungs- und Krankenanstalten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken und die in Apotheken ausschließlich zum Apothekenbetrieb dienen, sind von der Anmel...