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LAP-gntDBWVV 2005 § 1 Laufbahnämter (Law)
...undeswehrverwaltung umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amt...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 4 Einstellungsvoraussetzungen (Law)
...undesbeamtenverhältnis erfüllt und 2. die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 6 Auswahlverfahren (Law)
...undesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und bei den Wehrbereichsverwaltungen von einer unabhängigen Auswahlkommission durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. ...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 16 Grundstudium (Law)
...undbildung das Verständnis für die grundlegenden Wert- und Strukturentscheidungen des Grundgesetzes für eine freiheitliche demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung und für die sozialen, gesellsc...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 30 Zwischenprüfung (Law)
...und an Weisungen nicht gebunden. (4) Die Einrichtung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, die Durchführung der Zwischenprüfung und die Festlegung ihrer Einzelheiten obliegen der Fac...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 31 Prüfungsamt (Law)
...undesministerium der Verteidigung eingerichteten Prüfungsamt obliegt die Durchführung der Laufbahnprüfung; es trägt Sorge für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe. ...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 32 Prüfungskommission (Law)
...und Anwärter und die Zeitplanung zum fristgemäßen Abschluss der Prüfung oder fachliche Gesichtspunkte in Bezug auf die Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten es erfordern; die gleichmäßige Anwen...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 44 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
...und der Laufbahnprüfung zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Prüfungsakten werden beim Fachbereich Bundeswehrverwaltung mindestens fünf Jahre aufbewahrt. (2) Die Anwärterinnen und Anwärter kö...
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SaAusbV 2005 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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SaAusbV 2005 § 11a Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S....
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SaAusbV 2005 § 13 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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SaAusbV 2005 § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2005 in Kraft.
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TKÜV 2005 § 4 Grenzen des Anwendungsbereichs (Law)
...und der zu treffenden organisatorischen Vorkehrungen von § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 6 Absatz 3 und 4, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 und 7 und Absatz 2 bis 4 abgewichen werden kann. § 22 ist im Rahmen ...
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TKÜV 2005 § 5 Grundsätze (Law)
...undfunkähnlicher Weise für alle Nutzer gleichermaßen und unverändert übermittelt und vom Verpflichteten selbst eingespeist wird. (3) Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass er die Umsetz...
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TKÜV 2005 § 15 Verschwiegenheit (Law)
...und die Bundesnetzagentur unverzüglich und umfassend über das Vorkommnis zu informieren.
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TKÜV 2005 § 26 Kreis der Verpflichteten (Law)
...und für öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste genutzt werden. (2) Die Bundesnetzagentur kann im Einvernehmen mit dem Bundesnachr...
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TKÜV 2005 § 28 Verfahren (Law)
...und 17 entsprechend. (2) (weggefallen) (3) Für den Nachweis der Übereinstimmung der getroffenen Vorkehrungen mit den Bestimmungen dieser Verordnung und der Technischen...
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TKÜV 2005 § 37 Übergangsvorschrift (Law)
...2005 (BGBl. I S. 1970), oder das Einvernehmen nach § 16 der Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung vom 18. Mai 1995 (BGBl. I S. 722), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I...
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TWirtAusbV 2005 § 3 Berufsfeldbreite Grundbildung (Law)
...undbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.
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TWirtAusbV 2005 § 4 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruf...