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TierSchTrV 2009 Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BNatSchG 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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DepV 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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KaffeeStG 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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TierSchTrV 2009 § 23 (Law)
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AtAV 2009 Eingangsformel (Law)
...2 und des § 54 Absatz 3 des Atomgesetzes, der zuletzt durch Artikel 151 Nummer 6 Buchstabe b der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785; 2002 S. 2972) geändert worden ist, verordnet die Bund...
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AEntG 2009 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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BierStG 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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ChemBioLackAusbV 2009 Eingangsformel (Law)
...23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtsch...
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ChemikAusbV 2009 Eingangsformel (Law)
...23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtsch...
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TierpflMstrV 2009 Eingangsformel (Law)
...2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), dessen Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, veror...
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SGB 3 § 73 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen (Law)
...2) Die monatlichen Zuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütu...
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BBG 2009 § 4 Beamtenverhältnis (Law)
Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).
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BBG 2009 § 6 Arten des Beamtenverhältnisses (Law)
(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Es bildet die Regel. (2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten...
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BBG 2009 § 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit (Law)
...rlängert sich um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung verlängert.
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BBG 2009 § 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung (Law)
(1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder eine von ihr oder ihm bestimmte Stelle ernennt die Beamtinnen und Beamten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Erne...
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BBG 2009 § 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber (Law)
Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung e...
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BBG 2009 § 21 Dienstliche Beurteilung (Law)
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig zu beurteilen. Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln. ...
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BBG 2009 § 32 Entlassung aus zwingenden Gründen (Law)
...rlaments waren und nicht innerhalb der von der obersten Dienstbehörde gesetzten angemessenen Frist ihr Mandat niederlegen. (2) Beamtinnen und Beamte kö...
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BBG 2009 § 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens (Law)
(1) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte bewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, gilt das Beamtenverhältnis als nicht...