-
AMG 1976 § 53 Anhörung von Sachverständigen (Law)
(1) Soweit nach § 36 Abs. 1, § 45 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 vor Erlass von Rechtsverordnungen Sachverständige anzuhören sind, errichtet hierzu das Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung...
-
BBiG 2005 § 53 Fortbildungsordnung (Law)
(1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst ...
-
ArbGG § 53 Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter (Law)
(1) Die nicht auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse und Verfügungen erläßt, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Vorsitzende allein. Entsprechendes gilt für Amtshandlungen au...
-
BImSchG § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Law)
(1) Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die...
-
BGSG 1994 § 53 Ausgleich im Todesfall (Law)
(1) Im Falle der Tötung sind im Rahmen des § 52 Abs. 5 die Kosten der Bestattung demjenigen auszugleichen, dem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) Stand der Getötete zur Z...
-
Biokraft-NachV § 53 Weitere Berichte und Mitteilungen (Law)
(1) Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde unverzüglich und elektronisch Kopien von allen folgenden Nachweisen übermitteln: 1. ...
-
SGB 6 § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung (Law)
(1) Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte 1. wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ...
-
SGB 5 § 53 Wahltarife (Law)
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenk...
-
StVG § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren (Law)
(1) Den Stellen, denen die Aufgaben nach § 52 obliegen, dürfen die hierfür jeweils erforderlichen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und den örtlichen Fahrerlaubnisregistern zu den in § 49 ...
-
StVO 2013 § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. (2) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Vero...
-
SGB 4 § 53 Wahlorgane (Law)
(1) Zur Durchführung der Wahlen werden als Wahlorgane Wahlbeauftragte, Wahlausschüsse und Wahlleitungen bestellt. Die Mitglieder der Wahlorgane und die Personen, die bei der Ermittlung des Wahlergebni...
-
ZPO § 53 Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft (Law)
Wird in einem Rechtsstreit eine prozessfähige Person durch einen Betreuer oder Pfleger vertreten, so steht sie für den Rechtsstreit einer nicht prozessfähigen Person gleich.
-
SGB 1 § 53 Übertragung und Verpfändung (Law)
(1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können weder übertragen noch verpfändet werden. (2) Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen und verpfändet werden ...
-
AufenthG 2004 § 53 Ausweisung (Law)
(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ...
-
BeamtVG § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (Law)
(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Satz...
-
BeurkG § 53 Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht (Law)
Sind Willenserklärungen beurkundet worden, die beim Grundbuchamt oder Registergericht einzureichen sind, so soll der Notar dies veranlassen, sobald die Urkunde eingereicht werden kann, es sei denn, da...
-
BWO 1985 § 53 Eröffnung der Wahlhandlung (Law)
(1) Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ih...
-
BLV 2009 § 53 Beamtenverhältnis auf Probe (Law)
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, gelten anstelle der §§ 28 bis 31 die §§ 7 bis 10 und § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 de...
-
IfSG § 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften 1. über die an die B...
-
LuftVG § 53 Haftung für Schäden außerhalb eines militärischen Luftfahrzeugs (Law)
(1) Für Schäden der in § 33 genannten Art, die durch militärische Luftfahrzeuge verursacht werden, haftet der Halter nach den Vorschriften des ersten Unterabschnitts dieses Abschnitts; jedoch ist § 37...