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BBG 2009 § 52 Ruhestand auf Antrag (Law)
...2. Lebensjahr vollendet haben und 2. schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind. ...
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BBG 2009 § 54 Einstweiliger Ruhestand (Law)
...2. die Präsidentin oder den Präsidenten der Generalzolldirektion. (2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen andere politi...
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BBG 2009 § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen (Law)
Im Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren...
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BBG 2009 § 72 Wahl der Wohnung (Law)
...2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Diens...
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BBG 2009 § 75 Pflicht zum Schadensersatz (Law)
...2) Hat der Dienstherr Dritten Schadensersatz geleistet, gilt als Zeitpunkt, zu dem der Dienstherr Kenntnis im Sinne der Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erlangt, der Zeitpunkt, zu...
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BBG 2009 § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz (Law)
...2. des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamtinnen und Beamte. Das Bundesministerium des Innern k...
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BBG 2009 § 93 Altersteilzeit (Law)
...2 Abs. 1, der §§ 92a, 92b oder bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mindestens im Umfang der bisherigen Teilzeitbeschäftigung Dienst geleistet wird, wobei geringfügige Unterschreitungen de...
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BBG 2009 § 95 Beurlaubung ohne Besoldung (Law)
...2e Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung Urlaub ohne Dienstbezüge bis zum Beginn des Ruhestands bewilligt worden ist, gilt § 93 Abs. 2 Sat...
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BBG 2009 § 98 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst (Law)
...rlangen ihrer Dienstbehörde eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst auszuüben, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht über Gebühr in Anspruch nimmt. ...
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BBG 2009 § 106 Personalakte (Law)
...rlagen enthalten, deren Kenntnis zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der betreffenden Behörde erforderlich ist. In die Grundakte ist ein vollständiges Verzeichnis aller Teil- und Nebenakten aufzunehme...
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BBG 2009 § 108 Beihilfeakte (Law)
...2. die betroffene Person im Einzelfall eingewilligt hat. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen über...
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BBG 2009 § 117 Personalvertretung (Law)
...rleisten. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
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BBG 2009 § 119 Aufgaben (Law)
...2) Der Bundespersonalausschuss übt seine Tätigkeit unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
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BBG 2009 § 121 Rechtsstellung der Mitglieder (Law)
...2. Sie scheiden aus ihrem Amt als Mitglied des Bundespersonalausschusses aus a) ...
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BBG 2009 § 122 Geschäftsordnung (Law)
Der Bundespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
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BBG 2009 § 127 Vertretung des Dienstherrn (Law)
...2) Besteht die oberste Dienstbehörde nicht mehr und ist eine andere Dienstbehörde nicht bestimmt, tritt an ihre Stelle das Bundesministerium des Innern. (3) Die oberste Dienstbehörde kann di...
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BBG 2009 § 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten (Law)
...28 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 entsprechend anzuwenden. Bei Anwendung des § 28 Abs. 3 darf die Beamtin oder der Beamte neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz „au...
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BBG 2009 § 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Law)
...2 und des § 135 gelten entsprechend für die zum Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. (2) In den Fällen des ...
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BBG 2009 § 143 Verwendungen im Ausland (Law)
...2. Schutzkleidung zu tragen, 3. Dienstkleidung zu tragen und 4. ...
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AtAV 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...2 Nummer 1 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793) geändert worden ist, herrühr...