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SGB 5 § 156 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen (Law)
Die §§ 147 bis 155 Abs. 4 gelten entsprechend für Dienstbetriebe von Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände oder der Gemeinden. An die Stelle des Arbeitgebers tritt die Verwaltung. ...
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SGB 5 § 160 Vereinigung von Innungskrankenkassen (Law)
(1) Innungskrankenkassen können sich auf Beschluß ihrer Verwaltungsräte miteinander vereinigen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörden. Für das Verfa...
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SGB 5 § 163 Schließung (Law)
Eine Innungskrankenkasse wird von der Aufsichtsbehörde geschlossen, wenn 1. die Handwerksinnung, die sie errichtet hat, aufgelös...
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SGB 5 § 166 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Law)
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte führt die Krankenversicherung nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der...
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SGB 5 § 171a Kassenartenübergreifende Vereinigung von Krankenkassen (Law)
(1) Die im Ersten bis Dritten und Siebten Titel dieses Abschnitts genannten Krankenkassen können sich auf Beschluss ihrer Verwaltungsräte mit den in diesen Titeln genannten Krankenkassen anderer Kasse...
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SGB 5 § 189 Mitgliedschaft von Rentenantragstellern (Law)
(1) Als Mitglieder gelten Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 bis 12 und Absatz 2, jedoch nicht die Vorauss...
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SGB 5 § 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds. (2) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftig...
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SGB 5 § 207 Bildung und Vereinigung von Landesverbänden (Law)
(1) In jedem Land bilden die Ortskrankenkassen einen Landesverband der Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen einen Landesverband...
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SGB 5 § 209a Vorstand bei den Landesverbänden (Law)
Bei den Landesverbänden der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen wird ein Vorstand gebildet. Er besteht aus höchstens drei Personen. § 35a Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 des Vierten Buches gilt entspre...
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SGB 5 § 211a Entscheidungen auf Landesebene (Law)
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sollen sich über die von ihnen nach diesem Gesetz gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen einigen. Kommt eine Einigung nicht zu...
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SGB 5 § 217i Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten (Law)
(1) Solange und soweit die Wahl des Verwaltungsrates und des Vorstandes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nicht zustande kommt oder der Verwaltungsrat oder der Vorstand des Spitzenverbandes ...
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SGB 5 § 217j Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Law)
Sofern schutzwürdige Belange Dritter nicht entgegenstehen, hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages jährlich zum 1. März, erstmalig zum 1. März 2...
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SGB 5 § 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute (Law)
(1) Für Seeleute gilt als beitragspflichtige Einnahme der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beitragsberechnung maßgebend ist. (2) § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr....
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SGB 5 § 238 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner (Law)
Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Mitglied...
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SGB 5 § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder (Law)
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtsch...
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SGB 5 § 241 Allgemeiner Beitragssatz (Law)
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
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SGB 5 § 246 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Law)
Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § 243.
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SGB 5 § 248 Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen (Law)
Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz. Abweichend von Satz 1 gilt bei Versicherungspflichtigen für di...
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SGB 5 § 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung (Law)
(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitra...
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SGB 5 § 255 Beitragszahlung aus der Rente (Law)
(1) Beiträge, die Versicherungspflichtige aus ihrer Rente nach § 228 Absatz 1 Satz 1 zu tragen haben, sind von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen m...